Liebe Judoka, liebe Eltern,

zum 18.03.2022 ist die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Kraft getreten, die bis zum 02.04.2022 gültig sein wird.

Hinsichtlich des Amateur- und Freizeitsports im Innenbereich gibt es zur 31. Verordnung keine Veränderungen.  So gilt weiterhin im Außen- und Innenbereich von Sportanlagen die 3G-Regel.

3G bedeutet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Für minderjährige Kinder und Jugendliche besteht seit dem 4. März keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten.

Der Vorstand der Sportfreunde Montabaur aktiv e. V. wünscht einen gelungenen Trainingsstart am Montag, dem 21.03.2022 und dem weiteren Trainingsbetrieb einen guten Verlauf.

Start Judotraining ab Montag, 21.03.2022

Am 04.03.2022 ist die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, die bis 19.03.2022 gültig sein wird.

Damit gehen hinsichtlich des Amateur- und Freizeitsports Erleichterungen einher. So gilt seit dem 4. März  im Außen- und Innenbereich von Sportanlagen die 3G-Regel. 3G bedeutet, dass die Teilnehmer entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Für minderjährige Kinder und Jugendliche besteht seit dem 4. März keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten. Nur bei Großveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden ist sie in der Corona-Bekämpfungsverordnung für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche explizit angeordnet.

Der Vorstand und die Trainer der Sportfreunde Montabaur haben sich deshalb in einer gemeinsamen Konferenz darauf verständigt, angesichts der sich langsam entspannenden Coronalage ab Montag, 21. März wieder das Judotraining als Präsenzveranstaltung im Dojo in der Kreissporthalle anzubieten.

Alle Trainer sind geimpft und geboostert, es gelten die aktuellen Schutz- und Hygienevorschriften des Landes Rheinland-Pfalz. Der vor der Verschärfung der Coronakontaktbeschränkung begonnen Judokurs für Kinder wird nach der Reduzierung der Kontaktbeschränkung ebenfalls weitergeführt.